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Übergang in die weiterführende Schule

Wie geht es nach der 4. Klasse weiter? Im Laufe der vierten Klasse steht der Übergang in die weiterführende Schule an. Grundsätzlich ist die Wahl des Bildungsgangs nach der Grundschule in Hessen Sache der Eltern. Die Klassenlehrkraft steht in diesem Entscheidungsprozess beratend und unterstützend zur Seite. Hier finden Sie Informationen zum Übergang von der 4. in die 5. Klasse.

Der Ablauf in der Stadt Frankfurt im 4. Schuljahr ist wie folgt:

Dezember (1. Schulhalbjahr):

Informationselternabend zum Thema Übergang in die weiterführende Schule gemeinsam mit Schulleiterinnen und Schulleitern der weiterführenden Schulen, die ihren jeweiligen Bildungsgang vorstellen.

November bis Februar:

An vielen weiterführenden Schulen werden Informationselternabende und/oder „Tage der offenen Türe“ für die Kinder angeboten. Der Stadtelternbeirat bietet ebenfalls Informationsveranstaltungen zum Thema Übergang 4/5 an.  Die genauen Termine finden Sie über die Homepage der jeweiligen Schulen.

Januar/Februar:

Individuelle Beratungsgespräche zwischen Klassenlehrkraft und Eltern. In diesem Rahmen erhalten Sie auch das Anmeldeformular für die Aufnahme in Jahrgangsstufe 5.

Anfang März (2. Schulhalbjahr):

Abgabe des Formulars an die Klassenlehrkraft Ihres Kindes mit Angabe von 2 Schulen, die Sie für Ihr Kind wünschen. Bitte beachten Sie, dass es im hessischen Bildungssystem nur das Anrecht auf die Aufnahme in einen bestimmten Bildungsgang (Haupt- oder Realschule oder Gymnasium) gibt, jedoch kein Anspruch zur Aufnahme an einer bestimmten Schule besteht.

Anfang April:

Sollte die Klassenkonferenz keine Empfehlung des von Ihnen gewählten Bildungsgangs aussprechen, werden Sie durch die Schule darüber informiert und erhalten die Möglichkeit, sich erneut von der Lehrkraft Ihres Kindes beraten zu lassen. Auf der Basis der Beratung besteht die Möglichkeit die Entscheidung noch einmal zu ändern.

Anfang Juni:

Schriftliche Information zur Aufnahme Ihres Kindes an einer weiterführenden Schule.

Für Kinder mit bereits festgestelltem oder vermutetem Anspruch auf sonderpädagogische Förderung gilt ein etwas anderes Verfahren. Die zuständige Förderschullehrerin wird Sie entsprechend informieren und beraten.

Weitere Informationen zum Übergang 4/5 finden Sie auf den Seiten der Schulämter Hessen, dem Kultusministerium Hessen und dem Stadtelternbeirat Frankfurt:

https://kultus.hessen.de/schulsystem/schulformen-und-bildungsgaenge/grundschule/uebergang-von-4-nach-5

https://kultus.hessen.de/sites/kultusministerium.hessen.de/files/2024-04/uebersicht_termine_-_uebergang_4_nach_5_fuer_schuelerinnen_und_schueler_mit_behinderung_oder_anspruch_auf_sonderpaedagogische_foerderung_in_der_inklusiven_beschulung.pdf

https://schulaemter.hessen.de/staatliche-schulaemter-in-hessen/frankfurt-am-main/uebergang-4-nach-5-hinweise-fuer-eltern

https://steb-ffm.de/uebergang-von-4-nach-5

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